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D-A-CH AWR für 2.10.1.5.2
ERSTE ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 05/2014]
D-A-CH AWR für 2.10.1.5.2
ZWEITE ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 05/2014]
D-A-CH AWR für 2.10.1.5.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.10.2.3
OPTIONALE ERGÄNZUNGEN
Anwendungsregel:
Wenden Sie die erste optionale Ergänzung nicht an.
Das Anwenden der zweiten optionalen Ergänzung liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.10.4.3
OPTIONALE WEGLASSUNG
Anwendungsregel:
Das Anwenden der optionalen Weglassung liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.10.4.4
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung nicht an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.10.6.3
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.10.6.4
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung nicht an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.10.6.4
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.11
COPYRIGHT-DATUM
Anwendungsregel:
Zusatzelement für den deutschsprachigen Raum, für Musik-Ressourcen generell verpflichtend.
[Stand: 08/2015]
Erläuterung:
Zumeist verwenden Sie das Copyright-Jahr nur zur Ermittlung des Erscheinungsjahrs (s. 2.8.6.6 mit AWR); Sie können es jedoch zusätzlich als Copyright-Datum erfassen. Dies machen Sie vor allem dann, wenn es vom (angegebenen oder ermittelten) Erscheinungsjahr abweicht, außerdem bei Musik-Ressourcen (s. AWR 2.11.1.3).
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.165
InformationsquelleErfassung
Veröffentlicht als Diogenes Taschenbuch, 2014
© 2012 Diogenes Verlag AG Zürich
Erscheinungsdatum: 2014
fakultativ Copyright-Datum: 2012
 
 
 
[Stand: 08/2014]
D-A-CH AWR für 2.11.1.3
ERFASSEN ERFASSEN EINES COPYRIGHT-DATUMS
Anwendungsregel:
Geben Sie bei Musik-Ressourcen immer ein Copyright-Datum oder ein Phonogram-Datum an, wenn es auf der Informationsquelle vorhanden ist. Erfassen Sie diese Information auch dann im Element Copyright-Datum, wenn sie bereits als ermitteltes Erscheinungsjahr angegeben wurde.
[Stand: 05/2014]
Erläuterung:
Nach dem Copyright-Zeichen und ähnlichen Symbolen steht ein Leerzeichen. Vgl. ERL zu 1.7.5.
 
 
 
BEISPIEL
© 2002
 
 
 
[Stand: 09/2014]
Erläuterung zu Musik-Ressourcen:
Erfassen Sie bei Musik-Ressourcen nur ein Copyright-Datum. Weitere Copyright-Daten können Sie der zweiten optionalen Ergänzung entsprechend in einer Anmerkung erfassen.
[Stand: 02/2016]
D-A-CH AWR für 2.11.1.3
ERSTE OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung an.
[Stand: 05/2014]
D-A-CH AWR für 2.11.1.3
ZWEITE OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung nicht an.
Das Anwenden der optionalen Ergänzung bei Musik-Ressourcen liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 05/2014]
D-A-CH AWR für 2.12.1.6.1
ERFASSEN VON ÄNDERUNGEN BEI DER GESAMTTITELANGABE - MEHRTEILIGE MONOGRAFIEN UND FORTLAUFENDE RESSOURCEN
Anwendungsregel Latest:
Erfassen Sie Gesamttitelangaben bei einer fortlaufenden Ressource in der Form der spätesten Ausgabe.
In der spätesten Ausgabe nicht mehr enthaltene Gesamttitelangaben erfassen Sie in einer Anmerkung (s. AWR zu 2.17.11.5.1).
[Stand: 05/2014]
D-A-CH AWR für 2.12.2
HAUPTTITEL EINER REIHE
Anwendungsregel:
Der Haupttitel der hervorgehobenen bzw. ersten Reihe ist ein Kernelement. Haupttitel weiterer Reihen sind Zusatzelemente für den deutschsprachigen Raum.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 2.12.8.3
OPTIONALE WEGLASSUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Weglassung an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.12.9
ZÄHLUNG INNERHALB EINER REIHE
Anwendungsregel:
Die zur hervorgehobenen bzw. ersten Reihe gehörende Zählung ist ein Kernelement. Zählungen, die zu weiteren Reihen gehören, sind Zusatzelemente für den deutschsprachigen Raum.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 2.12.9.3
ERFASSEN EINER ZÄHLUNG INNERHALB EINER REIHE
Erläuterung:
Erfassen Sie das Element Zählung innerhalb der Reihe analog den beschriebenen Zählstrukturen in 2.6 D-A-CH. Berücksichtigen Sie hierfür nur die sinngemäß auf die Zählung von Einzelbänden zutreffenden Regelungen. Wenden Sie für die Groß- und Kleinschreibung Anhang A.7 an.
Zu Symbolen, die anstelle von Zahlen für die Zählung einer mehrteiligen Monografie verwendet werden, siehe 1.8.2 D-A-CH.
[Stand: 02/2017]
D-A-CH AWR für 2.12.9.3
AUSNAHME
 
 
 
BEISPIEL
Erläuterung:
Band 3, Heft 1-2 heißt, dass es sich hier um 2 Hefte handelt.
Wenn aber das Heft eine Doppelnummer ist (eine Einheit), müssen Sie zur Klarheit den Bindestrich durch einen Schrägstrich ersetzen -> Band 3, Heft 1/2
 
 
 
[Stand: 09/2014]
D-A-CH AWR für 2.12.10
HAUPTTITEL EINER UNTERREIHE
Anwendungsregel:
Der Haupttitel der hervorgehobenen bzw. ersten Unterreihe ist ein Kernelement. Haupttitel weiterer Unterreihen sind Zusatzelemente für den deutschsprachigen Raum.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 2.12.16.3
OPTIONALE WEGLASSUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Weglassung an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.12.17
ZÄHLUNG INNERHALB EINER UNTERREIHE
Anwendungsregel:
Die zur hervorgehobenen bzw. ersten Unterreihe gehörende Zählung ist ein Kernelement. Zählungen, die zu weiteren Unterreihen gehören, sind Zusatzelemente für den deutschsprachigen Raum.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 2.13
ERSCHEINUNGSWEISE
Anwendungsregel:
Zusatzelement für den deutschsprachigen Raum.
[Stand: 02/2014]
Erläuterung 1:
Definition für Zeitungen
Als Zeitung wird eine fortlaufende Ressource bezeichnet, deren einzelne Ausgaben regelmäßig täglich bis zu einmal wöchentlich erscheinen. Die Inhalte sind thematisch unbegrenzt, meldungsaktuell und allgemein zugänglich. Zur Schriftenklasse Zeitung gehören unterschiedliche Veröffentlichungsformen mit jeweils spezifischen Merkmalen, beispielsweise Tageszeitungen, Sonntags- und Wochenzeitungen, regionale und lokale Zeitungen, (General-) Anzeiger, Zeitungen für besondere Interessengruppen, z. B. Anzeigenblätter, illustrierte Blätter, parteigebundene Zeitungen usw.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.166
Haupttitel Der Tagesspiegel
Haupttitel Generalanzeiger für Dortmund und Provinz Westfalen
Haupttitel Le démocrate du Midi
Haupttitel Saturday evening post
Haupttitel Kölner Stadt-Anzeiger 
 
 
 
Definition für E-Paper
Ein E-Paper ist die digitale Ausgabe einer gedruckten Zeitung im Text-Kodierungsformat „PDF" (3.19.3.3). Es enthält alle Anzeigen und Fotos, die parallel, d. h. zeitgleich bzw. kurz vor oder kurz nach dem Erscheinen der Druck-Ausgabe, als Online-Ausgabe zur Verfügung gestellt werden. Inhalt und Erscheinungsbild (Seitenlayout) spiegeln vollständig den Druck wider. 
E-Paper werden ggf. für unterschiedliche Ausgaben unterschiedlich angeboten, z. B. als Gesamtausgabe, Teilausgabe oder für jede einzelne Ausgabe und erscheinen ebenfalls häufig im Rahmen eines größeren Webauftritts. Sie stellen jedoch eine besondere Erscheinungsform der Zeitung dar und sind als solche nicht vergleichbar mit anderen digitalen Formaten/Webauftritten der Zeitung.
Als Benennungen kommen in den Informationsquellen neben E-Paper auch folgende Bezeichnungen vor: …-digital, digitale Zeitung, Digital-Ausgabe, electronic edition, edición impresa, … global. Setzen Sie die Beschreibungen der E-Paper-Ausgabe und der Druck-Ausgabe gemäß 27 miteinander in Beziehung. Erfassen Sie die Beziehungskennzeichnung gemäß der AWR zu J.4
[Stand: 08/2015]
Erläuterung 2:
Abgrenzung monografische Reihe – Zeitschrift
1.
Definition monografische Reihe
Als monografische Reihe wird eine fortlaufende Ressource bezeichnet, deren einzelne Teile in der Regel unabhängige Titel haben und im Allgemeinen nicht regelmäßig erscheinen (2.14).
Eine monografische Reihe kann ungezählt oder gezählt sein. Gemäß der AWR zu 1.5.4werden nur für gezählte monografische Reihen Beschreibungen angelegt.
2.
Abgrenzung monografische Reihe und Zeitschrift
Zur Feststellung, ob eine fortlaufende Ressource als Zeitschrift oder als monografische Reihe zu erfassen ist, prüfen Sie die Kriterien in den folgenden Punkten:
2.2 Unabhängige Titel von Teilen bei Zeitschriften
Insbesondere das Vorhandensein von unabhängigen Titeln der Teile ist ein wichtiges Kriterium für die Behandlung einer Ressource als monografische Reihe. Allerdings liegen oft auch bei Zeitschriften unabhängige Titel vor, so dass zusätzlich weitere Kriterien zu berücksichtigen sind.
Vorliegen von Zeitschriftenkriterien
Fortlaufende Ressourcen, bei denen ganz oder überwiegend unabhängige Titel der Teile vorliegen, werden dennoch als Zeitschrift behandelt, wenn
Angaben zur regelmäßigen Erscheinungsfrequenz und/oder
Postzeitungsnummer und/oder
Abonnementpreis
in der Ressource genannt sind.
Hinweis: Im Titel enthaltene Angaben, wie z. B. Jahrbuch oder Vierteljahresschrift, gelten dabei als Angaben zur Erscheinungsfrequenz (vgl. die ERL 0.0, Abgrenzung)
2.2.a Definition unabhängiger Titel bei monografischen Reihen
Die einzelnen Ressourcen der monografischen Reihe weisen unabhängige Titel auf, die auch allein, ohne den Titel der Reihe, aussagekräftig sind.
Kein unabhängiger Titel liegt vor,
wenn die einzelnen Teile stets oder überwiegend nur zusammen mit dem Titel der Reihe aussagekräftig sind
wenn als Titel des Teils nur der Titel des Leitartikels oder des ersten Beitrags oder einer Themengeschichte angegeben ist
wenn Teile vorliegen, bei denen ein Schwerpunktthema angegeben ist (Themenhefte)
wenn nur ein Kopftitel vorliegt
Hinweis: Ein Kopftitel liegt vor, wenn
nach dem Titel Text folgt
nach dem Titel Abstracts angegeben werden
nach dem Titel das Inhaltsverzeichnis oder Teile davon folgen.
2.2.b Liegen überwiegend unabhängige Titel bei Teilen einer monografischen Reihe vor?
Die Teile sollten überwiegend unabhängige Titel aufweisen. Das ist i. d. R. schwer festzustellen, wenn nur der erste Band/die ersten Bände einer Ressource vorliegen. Gehen Sie von einer monografischen Reihe aus, wenn drei aufeinander folgende Teile mit unabhängigen Titeln vorliegen.
Um die sofortige Katalogisierung einer gezählten Ressource zu ermöglichen, deren erster Band (bzw. deren erster vorliegender Band) einen unabhängigen Titel aufweist, gehen Sie zunächst ebenfalls von einer monografischen Reihe aus. Ggf. ist hier eine nachträgliche Änderung innerhalb der Publikationsart „fortlaufende Ressource" notwendig. 
Ist aufgrund der bisher genannten Kriterien nicht eindeutig zu entscheiden, ob eine monografische Reihe oder eine Zeitschrift vorliegt, wird die fortlaufende Ressource als monografische Reihe behandelt, wenn regelmäßig oder überwiegend (d. h. bei mindestens 50 % der einzelnen Teile) unabhängige Titel vorliegen. 
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 2.13.1.3
ERFASSEN EINER ERSCHEINUNGSWEISE
Erläuterung:
Besteht die Manifestation aus einer Hauptkomponente und Begleitmaterial, erfassen Sie nur die Erscheinungsweise für die Hauptkomponente.
[Stand: 09/2014]
D-A-CH AWR für 2.15.1.4
ERFASSEN EINES IDENTIFIKATORS FÜR EINE MANIFESTATION
Anwendungsregel:
Sofern möglich, erfassen Sie bei einer ISBN nicht nur die Ziffernfolge; es sollen auch die einzelnen Gruppen erkennbar sein. Unabhängig von der Darstellung in der Informationsquelle trennen Sie die Gruppen durch Bindestriche voneinander.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.167
InformationsquelleErfassung
ISBN 978-0-684-86574-4ISBN 978-0-684-86574-4
ISBN 3 498 05699 9ISBN 3-498-05699- 9
 
 
 
[Stand: 05/2014]
Erläuterung:
Für Musiktonträger können Sie die European Article Number (EAN), den Universal Product Code (UPC) und andere Identifikationsnummern angeben.
Für Musiktonträger können Sie Bestellnummern eines Labels oder einer Vertriebsfirma angeben. Stellen Sie dabei immer den Bezug zum Namen des Labels oder der Vertriebsfirma her. Die Angabe eines Labelcodes ist fakultativ.
 
 
 
BEISPIEL
EAN: 5099941674222
UPC: 602537403523
EMI Classics (LC 06646) 4 16742 2
 
 
 
Die VD-Nummern für Drucke des 16. bis 18. Jahrhunderts sind Identifikatoren für Manifestationen. Erfassen Sie diese Nummern nach den Standards der Verzeichnisse Deutscher Drucke.
 
 
 
BEISPIEL
VD16 R 3248
VD17 14:064617M
VD18 11838205
 
 
 
[Stand: 02/2016]
D-A-CH AWR für 2.15.1.5
MEHRERE IDENTIFIKATOREN FÜR EINE MANIFESTATION
Anwendungsregel:
s. AWR zu 2.1
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 2.15.1.5
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung nur bei einer umfassenden Beschreibung an. Bei der übergeordneten Aufnahme einer hierarchischen Beschreibung liegt die Anwendung der optionalen Ergänzung in Ihrem Ermessen.
[Stand: 07/2014]
D-A-CH AWR für 2.15.1.5
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an.
[Stand: 03/2014]
D-A-CH AWR für 2.15.1.7
ERLÄUTERUNG
Erläuterung:
Für die Erfassung der Bindearten können Sie die Begriffe in AH-023 verwenden.
[Stand: 02/2017]
D-A-CH AWR für 2.15.2
MUSIK-BESTELLNUMMER
Erläuterung:
Bei Musikressourcen ist oft schwer zu entscheiden, ob eine Bestellnummer oder ein Gesamttitel mit Zählung vorliegt. Eine Bestellnummer identifiziert eine einzelne Ausgabe innerhalb der gesamten Produktion eines Verlages oder eines Labels und kann den (ggf. früheren) Verlagsnamen enthalten. Ein Gesamttitel liegt dagegen vor, wenn sich die zur Nummerierung gehörende sachliche Benennung auf einen Teil des Verlagsprogramms bezieht. Auch bei spezifischeren Angaben ist eher vom Vorliegen eines Gesamttitels auszugehen, insbesondere wenn eine Bandbezeichnung wie „Band", „Volume", „Nr." o. Ä. vorliegt.
 
 
 
BEISPIEL
Beispiele für Bestellnummern:
Edition Schott 3445
ED 3445
Bärenreiter-Ausgabe 766
BA 766
UE 946 LW
Coll. Litolff 2663a
Koch Schwann 3-1041-2
Beispiele für Gesamttitelangabe:
Bärenreiter-Chorblatt Nr. 46
Breitkopf & Härtel's Kammermusikbibliothek 497
Eulenburgs kleine Partitur-Ausgabe No. 881
ARTS ARCHIVES 43055-2
 
 
 
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 2.15.3.3
ERFASSEN EINER DRUCKPLATTENNUMMER FÜR NOTEN
Erläuterung 1:
Bei der Beschreibung von antiquarischen Notendrucken ist eine nähere Bestimmung der Druckplattennummer in Bezug auf das Herstellungsverfahren notwendig. Bei den Druckplattennummern, die auf den Noten unten mittig stehen und sich in der Regel auf jeder Seite wiederholen, muss zwischen sogenannten echten und unechten Druckplattennummern unterschieden werden.
Die echten Druckplattennummern sind in Notenausgaben zu finden, die zwischen ca. 1700 und ca. 1900 im Kupferstich- oder in einem anderen Metallplatten-Tiefdruckverfahren hergestellt worden sind. Charakteristisch für diese Drucktechnik sind die auf den Notenblättern hinterlassenen Einprägungen: die Ränder der Druckplatten haben sich in das Papier eingedrückt. Die Nummern auf den Druckplatten, denen zusätzlich Initialen der Verlage hinzugefügt sein können, halfen Druckern und Verlegern bei der Ordnung ihrer Archive. Sie ermöglichen heute in vielen Fällen die genaue oder ungefähre Datierung von Musikdrucken, sofern sie in chronologischen Listen zusammengestellt und in Fachliteratur über Musikverlagsproduktionen veröffentlicht sind. Geben Sie bei echten Druckplattennummern „Plattendruck“ in einer Anmerkung an.
Die unechten Druckplattennummern sind vom Verlag weiterhin zu Ordnungszwecken vergebene Nummern (bei Nachdrucken oftmals identisch mit der Nummer der originalen Druckplatten) in Notenausgaben, die in Flachdrucktechniken hergestellt wurden: im 18./19. Jahrhundert z. B. in Typendruck und Lithographie (Steindruck), ab Mitte des 19. Jahrhunderts im Offsetdruck und später bis in die Gegenwart in verschiedenen modernen Vervielfältigungsverfahren. Beim Vorliegen unechter Druckplattennummern lassen Sie die Anmerkung zum Druckverfahren weg.
Erläuterung 2:
Sind in einer Informationsquelle neben einer durchgehenden Druckplattennummer zusätzlich auf einzelnen Seiten davon abweichende genannt, wird die Druckplattennummer angegeben, die sich auf die gesamte Informationsquelle bezieht; auf die Angabe der abweichenden Druckplattennummern kann verzichtet werden. In diesem Falle machen Sie eine Anmerkung, in der Sie den Sachverhalt erläutern.
Sind in einer Informationsquelle nur nacheinander wechselnde Druckplattennummern genannt, verzichten Sie auf die Angabe der einzelnen Druckplattennummern und machen stattdessen einen Hinweis in einer Anmerkung.
 
 
 
BEISPIEL
C 41216
Anmerkung „Plattendruck"
 
 
 
[Stand: 02/2015]
D-A-CH AWR für 2.17
ANMERKUNG ZUR MANIFESTATION
Erläuterung:
Bei älteren Karten erfassen Sie die Druckprivilegien. Es liegt in Ihrem Ermessen, ob dies in einer Anmerkung nach RDA 2.17 oder im Titelzusatz nach RDA 2.3.4.1 geschieht.
[Stand: 02/2015]
D-A-CH AWR für 2.17.1.3
ERSTELLEN EINER ANMERKUNG ZUR MANIFESTATION
Erläuterung:
Bei älteren Karten erfassen Sie Widmungen, die nicht mit Titel oder Verantwortlichkeitsangabe grammatikalisch verbunden sind, in einer Anmerkung als Zitat. Teile einer sehr langen Widmung können gekürzt werden. Achten Sie dabei auf eine sinnerhaltende und grammatikalisch korrekte Kürzung.
[Stand: 02/2015]
D-A-CH AWR für 2.17.2.3
OPTIONALE WEGLASSUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Weglassung an.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.2.4
TITELVARIANTEN, UNGENAUIGKEITEN UND STREICHUNGEN
Anwendungsregel Latest:
Machen Sie Anmerkungen zu früheren Paralleltiteln, Titelzusätzen und parallelen Titelzusätzen bei fortlaufenden Ressourcen (s. AWR zu 2.3.3.5.2 - Paralleltitel, 2.3.4.7.2  - Titelzusatz, 2.3.5.4.2 -  paralleler Titelzusatz).
Bei häufigen Änderungen genügt eine Anmerkung:
 
 
 
BEISPIEL
Titelzusatz wechselt
 
 
 
Tritt ein Titelzusatz, Paralleltitel oder paralleler Titelzusatz ab einem bestimmten Zeitpunkt in einer früheren Ausgabe auf, geben Sie möglichst an, ab wann die Änderung auftritt:
 
 
 
BEISPIEL
Paralleltitel ab 15.1954
Titelzusatz ab 1974
Früher ohne Paralleltitel
 
 
 
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 2.17.3
ANMERKUNG ZUR VERANTWORTLICHKEITSANGABE
Erläuterung:
Bei Bedarf können Sie in der Anmerkung zur Verantwortlichkeitsangabe Akteure in strukturierter Form und mit Angabe ihrer Rolle (auf Deutsch, vgl. 1.4) erfassen. Alternativ können Sie Angaben, welche beteiligte Akteure nennen, exakt aus der Informationsquelle übernehmen (vgl. 1.10.3).
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 2.17.3.6.2
ÄNDERUNG BEI DER VERANTWORTLICHKEITSANGABE - FORTLAUFENDE RESSOURCEN
Anwendungsregel Latest:
Machen Sie Anmerkungen zu früheren Verantwortlichkeitsangaben (s. AWR zu 2.4.1.10.2).
Wenn möglich, erfassen Sie den Zeitraum, für den diese gültig sind.
[Stand: 04/2014]
Erläuterung Latest:
(siehe auch 18.4.2.2 / 18.4.2.3 Sucheinstiege bei Veränderung der Verantwortlichkeit)
Bei Änderungen der Verantwortlichkeitsangabe, die nicht zu einer neuen Beschreibung führen (vgl. ERL zu 1.6.2.4 und 2.3.2.13.2.c) wird die Verantwortlichkeitsangabe auf die neueste, aktuelle Form korrigiert. Erfassen Sie Angaben zu früheren in der Verantwortlichkeitsangabe verankerten Geistigen Schöpfern oder Akteuren, die mit der Ressource in Verbindung standen, in einer Anmerkung unter Verwendung der Formulierungen der Informationsquelle oder ggf. mit entsprechenden Beziehungskennzeichnungen gemäß Anhang I.
Erfassen Sie frühere Angaben zur Verantwortlichkeit mit der bisherigen Geltungsdauer möglichst mit genauen Zählungsangaben/Angaben zur Zählung gemäß der ERL zu 2.6, ansonsten genügt ein pauschaler Hinweis wie „früher“ oder „teils“.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.168
Anmerkung
Verfasser bis Jahrgang 6 (1920): Königliches Institut für Seeverkehr und Weltwirtschaft
Verfasser früher: Electronics Industries Association
Herausgeber teils: Sektion Kulturwissenschaft und Germanistik
Verfasser bis Jahrgang 17 (1935, August): Verein Deutscher Lokomotivführer; Jahrgang 17 (1935,September)-Jahrgang 20 (1938): Fachschaftsgruppe Lokomotivführer; teils: Gewerkschaft Deutscher Lokomotivbeamten und -anwärter
 
 
 
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 2.17.3.6.2
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.3.6.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Das Befolgen der Grundregel bzw. das Anwenden der Alternative liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 04/2014]
Erläuterung Latest:
(siehe auch 18.4.2.2 / 18.4.2.3 Sucheinstiege bei Veränderung der Verantwortlichkeit)
Bei Änderungen der Verantwortlichkeitsangabe, die nicht zu einer neuen Beschreibung führen (vgl. ERL zu 1.6.2.4 und 2.3.2.13.2.c) wird die Verantwortlichkeitsangabe auf die neueste, aktuelle Form korrigiert. Erfassen Sie Angaben zu früheren in der Verantwortlichkeitsangabe verankerten Geistigen Schöpfern oder Akteuren, die mit der Ressource in Verbindung standen, in einer Anmerkung unter Verwendung der Formulierungen der Informationsquelle oder ggf. mit entsprechenden Beziehungskennzeichnungen gemäß Anhang I.
Erfassen Sie frühere Angaben zur Verantwortlichkeit mit der bisherigen Geltungsdauer möglichst mit genauen Jahresangabe (oder Daten), ansonsten genügt ein pauschaler Hinweis wie „früher“ oder „teils“.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.169
Anmerkung
Verfasser bis 1920: Königliches Institut für Seeverkehr und Weltwirtschaft
Verfasser früher: Electronics Industries Association
Herausgeber teils: Sektion Kulturwissenschaft und Germanistik
Verfasser bis 1935, August: Verein Deutscher Lokomotivführer; 1935,September-1938: Fachschaftsgruppe Lokomotivführer; teils: Gewerkschaft Deutscher Lokomotivbeamten und -Anwärter)
 
 
 
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 2.17.4.5.1
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Das Befolgen der Grundregel bzw. das Anwenden der Alternative liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.4.5.2
ÄNDERUNG IM AUSGABEVERMERK - FORTLAUFENDE RESSOURCEN
Anwendungsregel Latest:
Machen Sie Anmerkungen zu früheren Ausgabevermerken (s. AWR zu 2.5.1.6.2).
Wenn möglich, erfassen Sie den Zeitraum, für den diese gültig sind.
[Stand: 04/2014]
Erläuterung Latest:
Bei Änderungen oder Hinzufügen des Ausgabevermerks, die nicht zu einer neuen Beschreibung führen (vgl. AWR/ERL zu 1.6.2.5, 1.6.3.4) korrigieren Sie den Ausgabevermerk auf die neueste, aktuelle Form.
Erfassen Sie frühere Angaben zum Ausgabevermerk mit der bisherigen Geltungsdauer möglichst mit genauen Erscheinungsdaten gemäß den Ausführungsbestimmungen von 2.6, ansonsten genügt ein pauschaler Hinweis wie „früher“ oder „teils“.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.170
Anmerkung
Benennung im Impressum teils: Internationale Ausgabe
Zeitweise ohne Ausgabebezeichnung
 
 
 
[Stand: 02/2015]
D-A-CH AWR für 2.17.4.5.2
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.4.5.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Das Befolgen der Grundregel bzw. das Anwenden der Alternative liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 04/2014]
Erläuterung Latest:
Bei Änderungen oder Hinzufügen des Ausgabevermerks, die nicht zu einer neuen Beschreibung führen (vgl. AWR/ERL zu 1.6.2.5, 1.6.3.4) korrigieren Sie den Ausgabevermerk auf die neueste, aktuelle Form.
Erfassen Sie frühere Angaben zum Ausgabevermerk mit der bisherigen Geltungsdauer möglichst mit genauen Erscheinungsdaten gemäß den Ausführungsbestimmungen von 2.6, ansonsten genügt ein pauschaler Hinweis wie „früher“ oder „teils“.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.171
Anmerkung
Benennung im Impressum teils: Internationale Ausgabe
Zeitweise ohne Ausgabebezeichnung
 
 
 
[Stand: 02/2015]
D-A-CH AWR für 2.17.5
ANMERKUNG ZUR ZÄHLUNG VON FORTLAUFENDEN RESSOURCEN
Erläuterung:
Vergleichen Sie auch 2.6 und RDA 2.6 D-A-CH
Erfassen Sie Angaben zur Zählung, die durch die Angaben im Element Zählung von fortlaufenden Ressourcen nicht eindeutig ausgedrückt werden können, in einer Anmerkung. Geben Sie je nach Sachverhalt die entsprechenden alphanumerischen und/oder chronologischen Bezeichnungen an.
Nutzen Sie bei gleichen Sachverhalten nur eine Anmerkung und ergänzen Sie die weiteren Bezeichnungen als Auflistung.
Sehen Sie die genauen alphanumerischen und/oder chronologischen Bezeichnungen für die Identifizierung nicht als wichtig an, können Sie alternativ statt der genauen Bezeichnungen eine allgemeine Anmerkung erfassen.
Verwenden Sie in der Anmerkung im Allgemeinen deutschsprachige Bandbezeichnungen. Im Zweifelsfall erfassen Sie die Bandbezeichnungen entsprechend der Angabe in der Zählung.
 
 
 
BEISPIEL
Zählung beginnt mit Jahrgang 1, Nummer 2 (Februar 1990) 
Zählung beginnt mit Sommer 2012 
Zählung endet mit Heft 59 (1994) 
Band 4 doppelt gezählt 
Jahrgang 5 doppelt vergeben 
Volume 2, Ausgabe 3 und Volume 4, Ausgabe 4 doppelt gezählt 
Ausgaben teils doppelt gezählt 
Band 6 und Band 16 in der Zählung ausgelassen 
Bände teils in der Zählung ausgelassen 
Volume 4 (1984) nicht erschienen 
1995, Ausgabe 1, 1998, Ausgabe 4 und 2000, Ausgabe 3 nicht erschienen 
Ausgaben teils nicht erschienen 
Band 1 in 2002, Band 3 in 2010 erschienen 
Bände nicht in chronologischer Reihenfolge erschienen 
Einzelne Bände in höheren Auflagen erschienen 
Höhere Auflagen einzelner Ausgaben nach 1999 erschienen
Höhere Auflagen einzelner Ausgaben nach 1999 unter dem späteren Titel erschienen 
Höhere Auflagen einzelner Ausgaben des früheren Titels auch unter diesem Titel erschienen
Ausgabe 2012 irrtümlich als Ausgabe 2021 bezeichnet 
Band 52 (2013) irrtümlich als Band 51 bezeichnet 
Chronologische Bezeichnung nach dem Julianischen Kalender ergänzt
Jahrgang 1 (2015) irrtümlich  mit 2014 als chronologischer Bezeichnung 
Ausgabe 2010 in 3 Bänden, Ausgabe 2012 in 2 Bänden, Ausgabe 2013 in 4 Bänden erschienen 
Ausgaben teils in mehreren Bänden erschienen
Haushaltsplan 2001/2002- beinhaltet das Investitionsprogramm 2000/2005- der Stadt Gladbeck 
Geschäftsbericht 2012- beinhaltet den Rechenschaftsbericht 2011/2012- und den Jahresrückblick 2012- der Thüringer Tourismus GmbH
2012- deckt den Zeitraum 2004/2011- ab
 
 
 
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 2.17.6.4.1
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Das Anwenden der Alternative liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 07/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.6.4.2
ÄNDERUNG BEI DER ENTSTEHUNGSANGABE - FORTLAUFENDE RESSOURCEN
Anwendungsregel Latest:
Machen Sie Anmerkungen zu früheren Entstehungsangaben (s. AWR zu 2.7.1.5.2).
Wenn möglich, erfassen Sie den Zeitraum, für den diese gültig sind.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.6.4.2
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.6.4.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.7.5.1
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.7.5.2
ÄNDERUNG BEI DER VERÖFFENTLICHUNGSANGABE - FORTLAUFENDE RESSOURCEN
Anwendungsregel Latest:
Machen Sie im Allgemeinen Anmerkungen zu früheren Veröffentlichungsangaben; machen Sie jedoch stets Anmerkungen zu frühesten Veröffentlichungsangaben (s. AWR zu 2.8.1.5.2).
Wenn möglich, erfassen Sie den Zeitraum, für den diese gültig sind.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.7.5.2
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.7.5.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.8.4.1
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.8.4.2
ÄNDERUNG BEI DEN VERTRIEBSANGABEN - FORTLAUFENDE RESSOURCEN
Anwendungsregel Latest:
Machen Sie Anmerkungen zu früheren Vertriebsangaben (s. AWR zu 2.9.1.5.2).
Wenn möglich, erfassen Sie den Zeitraum, für den diese gültig sind.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.8.4.2
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.8.4.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.9.4.1
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.9.4.2
ÄNDERUNG IN DER HERSTELLUNGSANGABE - FORTLAUFENDE RESSOURCEN
Anwendungsregel Latest:
Machen Sie Anmerkungen zu früheren Herstellungsangaben (s. AWR zu 2.10.1.5.2).
Wenn möglich, erfassen Sie den Zeitraum, für den diese gültig sind.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.9.4.2
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.9.4.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.11.6.1
ÄNDERUNG BEI DER GESAMTTITELANGABE - MEHRTEILIGE MONOGRAFIEN UND FORTLAUFENDE RESSOURCEN
Anwendungsregel Latest:
Machen Sie Anmerkungen zu früheren Gesamttitelangaben bei fortlaufenden Ressourcen (s. AWR zu 2.12.1.6.1).
Wenn möglich, erfassen Sie den Zeitraum, für den diese gültig sind.
[Stand: 04/2014]
Erläuterung Latest fortlaufende Ressourcen:
Erfassen Sie in der spätesten Ausgabe nicht mehr enthaltene Gesamttitelangaben mit der Geltungsdauer in einer Anmerkung möglichst mit genauen Erscheinungsdaten gemäß den Ausführungsbestimmungen von 2.6, ansonsten genügt ein pauschaler Hinweis wie „anfangs“ oder „teils".
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.172
Anmerkung
Gesamttitel von Band 1 (1958)-Band 5 (1962): ISW-Schriftenreihe
Gesamttitel anfangs: ISW-Schriftenreihe
Gesamttitel teils: ISW-Schriftenreihe
Gesamttitel bis Jahrgang 1999/2000: Programm neue Materialien für Schlüsseltechnologien
 
 
 
[Stand: 02/2015]
D-A-CH AWR für 2.17.11.6.2
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Bei mehrteiligen Monografien liegt das Befolgen der Grundregel bzw. das Anwenden der Alternative in Ihrem Ermessen.
Bei fortlaufenden Sammelwerken wenden Sie die Alternative nicht an.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.11.6.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Das Befolgen der Grundregel bzw. das Anwenden der Alternative liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.12
ANMERKUNG ZUR ERSCHEINUNGSFREQUENZ
Erläuterung:
Erfassen Sie die Angabe zur Erscheinungsfrequenz in einer Anmerkung, wenn die Termini von 2.14 Erscheinungsfrequenz nicht zutreffend oder nicht spezifisch genug sind.
Erfassen Sie eine Anmerkung zur Aktualität der Inhalte, wenn eine Online-Ressource nicht mehr im Internet verfügbar oder eine gültige URL nicht ermittelbar ist (vgl. D-A-CH zu 4.6.1.4 ).
TABELLE 2.173
Anmerkung
Monatlich (außer Dezember)
Tägliches Update (außer Sonntag)
4x jährlich
Im Semester wöchentlich, in den Semesterferien monatlich
Die ersten drei Hefte erscheinen quartalsweise; Heft 4 ist jeweils die Jahreskumulation
Ab … jährlich, bis ... monatlich (Latest)
Nicht mehr im Internet verfügbar
Gültige URL nicht zu ermitteln
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 2.17.12.4
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Das Befolgen der Grundregel bzw. das Anwenden der Alternative liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.17.13.3
AUSGABE ODER TEIL, DIE/DER ALS GRUNDLAGE FÜR DIE IDENTIFIZIERUNG EINER MEHRTEILIGEN MONOGRAFIE ODER EINER FORTLAUFENDEN RESSOURCE VERWENDET WIRD
Anwendungsregel Latest:
Machen Sie im Allgemeinen bei fortlaufenden Ressourcen keine Anmerkungen gemäß 2.17.13.3.
[Stand: 04/2014]