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D-A-CH AWR
Anwendungsrichtlinien für den deutschsprachigen Raum zu Anhang I: Beziehungen zwischen einem Werk, einer Expression, einer Manifestation oder einem Exemplar und Akteuren, die mit ihm/ihr in Verbindung stehen
D-A-CH AWR für I.2.1
BEZIEHUNGSKENNZEICHNUNGEN FÜR GEISTIGE SCHÖPFER
Erläuterung:
Drehbuchautor
Verwenden Sie die Beziehungskennzeichnung „Drehbuchautor“ (abweichend von ihrer Positionierung in Anhang I) nicht, wenn Sie ein Drehbuch katalogisieren. Verwenden Sie in diesem Fall „Verfasser“ für den geistigen Schöpfer. Verwenden Sie „Drehbuchautor“ nur dann, wenn Sie einen Film katalogisieren. Die Person ist in diesem Fall nicht geistiger Schöpfer, sondern gehört zu den sonstigen Akteuren, die mit einem Werk in Verbindung stehen.
Filmemacher
Die Beziehungskennzeichnung „Filmemacher“ wird verwendet, wenn die Funktionen Drehbuch, Regie, Produktion, Kameraführung und Schnitt in derselben Hand liegen. Die verantwortliche Person gilt dann als geistiger Schöpfer.
Bei modernen, insbesondere kommerziellen Filmproduktionen, die für ein größeres Publikum gedacht sind, wie z. B. bei Spielfilmen (auch Autorenfilmen) oder Dokumentarfilmen, kommt dies so gut wie nicht vor. Verwenden Sie stattdessen geeignete Beziehungskennzeichnungen aus Anhang I.2.2 bzw. I.3.
Anders ist es in speziellen Bereichen wie z. B. bei Filmaufnahmen für Forschung und Lehre, bei studentischen Projekten oder bei Amateurfilmen (z. B. Urlaubsfilmen, filmischen Dokumentationen von Familienfeiern usw.). Hier kann die oben beschriebene Situation durchaus vorkommen; verwenden Sie dann „Filmemacher“ für die verantwortliche Person.
Verwenden Sie im Zweifelsfall die Beziehungskennzeichnung „Filmemacher“ nicht.
Komponist
Die Beziehungskennzeichnung „Komponist“ wird auch für den Komponisten bei einem Bühnenwerk oder einer Choreograpfie verwendet, sofern dieser als geistiger Schöpfer zu betrachten ist.
Künstler
Verwenden Sie die Beziehungskennzeichnung „Künstler“ auch, wenn nicht die Kunstwerke selbst (z. B. die Original-Graphik oder das Original-Gemälde), sondern Reproduktionen davon katalogisiert werden (z. B. bei einem Kunstband).
Verfasser
Die Beziehungskennzeichnung „Verfasser“ wird auch für den Verfasser des Textanteils bei einem Bildband o. Ä. verwendet, sofern dieser als geistiger Schöpfer zu betrachten ist. Für Verfasser einer Einleitung, eines ergänzenden Kommentars usw. siehe I.3.1, „Verfasser von ergänzendem Text“.
Die Beziehungskennzeichnung „Verfasser“ wird auch für Bearbeiter verwendet, sofern diese als geistige Schöpfer zu betrachten sind. Für Bearbeiter, die nicht als geistige Schöpfer zu betrachten sind, wird eine entsprechende Beziehungskennzeichnung verwendet, wie z. B. „Herausgeber“.
Die Beziehungskennzeichnungen „Verfasser“, „Librettist“ und „Textdichter“ werden auch für den Textdichter usw. (19.2.1.1 b) bei einem Musikwerk verwendet, sofern dieser als geistiger Schöpfer zu betrachten ist.
Zusammenstellender
Die Beziehungskennzeichnung „Zusammenstellender“ wird beispielsweise für Personen verwendet, die eine Bibliographie, ein Wörterbuch, einen Katalog o. Ä. zusammengestellt haben, sofern sich ihre Leistung nicht nur auf eine herausgeberische Tätigkeit beschränkt.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für I.2.2
BEZIEHUNGSKENNZEICHNUNGEN FÜR SONSTIGE AKTEURE, DIE MIT EINEM WERK IN VERBINDUNG STEHEN
Erläuterung:
Akademischer Betreuer / Mitglied eines Graduierungsausschusses
Bei Hochschulschriften aus dem deutschsprachigen Raum verwenden Sie die Beziehungskennzeichnung "Mitglied eines Graduierungsausschusses" grundsätzlich nicht. Verwenden Sie stattdessen die Beziehungskennzeichnung "Akademischer Betreuer" für alle Personen, die an der Betreuung und/oder Begutachtung einer Hochschulschrift oder anderer Leistungen, die zu einem akademischen Grad führen, beteiligt sind. Dies ist unabhängig davon, wie diese Personen in der Manifestation bezeichnet sind (z. B. "Gutachter", "Prüfer", "Referent") und davon, ob sie einem Gremium angehören oder nicht.
Begründer
Ist der Begründer eines Werks in einer Neubearbeitung des Werks mit geänderter Hauptverantwortlichkeit genannt (s. a. ERL zu 6.27.1.5), so kann dieser bei der Neubearbeitung als sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Beziehung steht, betrachtet werden.
In diesem Fall verwenden Sie die Beziehungskennzeichnung „Begründer des Werks“ auch dann, wenn es sich um eine einzelne Einheit handelt.
Grad-verleihende Institution
Geben Sie als grad-verleihende Institution die Hochschule an.
Regisseur
Die Beziehungskennzeichnung „Regisseur“ wird nur für Regisseure verwendet, die in Beziehung zum Werk (nicht zur Expression!) stehen, also bei Filmen, Fernseh- und Hörfunkproduktionen. Für den Regisseur eines Theaterstücks wird „Bühnenregisseur" (I.3.1) verwendet. Für den Regisseur eines Hörbuchs wird „Mitwirkender“ (I.3.1) verwendet (derzeit gibt es keine spezifische Beziehungskennzeichnung für diesen Fall).
Untergeordnete Beziehungskennzeichnungen von „Angeklagter/Beklagter", „Berufungsbeklagter/Revisionsbeklagter", "Berufungskläger/Revisionskläger" und „Zivilkläger"
Verwenden Sie die Beziehungskennzeichnungen „Angeklagte/Beklagte Körperschaft“, „Angeklagte/Beklagte Person“, „Berufungsbeklagte/Revisionsbeklagte Körperschaft“, „Berufungsbeklagte/Revisionsbeklagte Person, „Zivilklagende Körperschaft“, „Berufungsklagende/Revisionsklagende Körperschaft“, „Berufungsklagende/Revisionsklagende Person“, „Zivilklagende Person“ nicht. Verwenden Sie stattdessen die jeweils übergeordneten Beziehungskennzeichnungen wie z. B. „Angeklagter/Beklagter“.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für I.3.1
BEZIEHUNGSKENNZEICHNUNGEN FÜR MITWIRKENDE
Erläuterung:
Erzähler
Die Beziehungskennzeichnung „Erzähler“ wird auch für den Sprecher eines Hörbuchs (d. h. die Person, die einen Roman o. Ä. vorliest) verwendet.
Herausgeber
Die Beziehungskennzeichnung „Herausgeber“ wird auch für Redakteure verwendet sowie für Bearbeiter, sofern diese nicht als geistige Schöpfer zu betrachten sind.
[Stand: 02/2015]